Corona-Hygiene-Regeln
Hygienevorgaben während der Corona-Epidemie
Gemäß
der aktuellen Coronaschutzverordnung können Dienstleistungen
grundsätzlich wieder durchgeführt werden.
Bei der Dienstleistungserbringung kann der Mindestabstand zwischen den Sexarbeiter_innen und den Kundinnen oder Kunden naturgemäß nicht eingehalten werden. Daher gibt es nun einige Dinge zu beachten.
Wir bitten hierbei um Ihre
Unterstützung, indem Sie sich streng an diese Vorgaben halten.
Sollten Sie diese nicht einhalten können, dürfen wir Ihnen keine
Leistungen anbieten – bitte sehen Sie dann auch direkt von einem
Besuch ab.
Bedingungen
für die Inanspruchnahme erotischer Leistungen:
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Nur ohne
Krankheitssymptome |
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Mund-Nase-Bedeckung Sollten Sie keine eigene Mund-Nase-Bedeckung haben, können wir Ihnen zum Selbstkosten eine Einweg-Maske anbieten. |
Desinfektion
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Abstand |
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Kontaktdatenerfassung |
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Beschränkung der
erotischen Dienstleistung |
Infos zu unseren internen Hygienemaßnahmen
Da wir immer Wert auf Hygiene legen, brauchten wir in Bezug auf die neue Coronaschutzverordnung (von Mundschutz mal abgesehen) gar nicht viel verändern. Zu Ihrer Information führen wir hier die Maßnahmen auf, die wir umsetzen:
Abstand
Die Dienstleistung wird ausschließlich für jeweils eine Person in einem Raum erbracht.
Auch unseren Empfangsbereich haben wir so umgestaltet, dass die Sitzplätze den Mindestabstand einhalten.
Mund-Nase-Bedeckung
Natürlich tragen auch alle im Betrieb tätigen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese wird aufgrund der Durchfeuchtung nach jeder Dienstleistung gewechselt.
Reinigung/Desinfektion
Alle Kontaktbereiche wie Sitze, Liegen/Betten, Türgriffe und natürlich die Hände der Sexarbeiter_innen werden nach jedem Kunden mit einem zertifizierten Desinfektionsmittel gereinigt und gewaschen.
Natürlich werden auch alle Tücher, Handtücher und Arbeitsmittel nach jedem Kunden gewechselt und mit einem zertifizierten Waschmittel gewaschen.
Unsere Sanitärräume werden mindestens 2x täglich desinfiziert.